Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Versorgungsamt muss vor dem SG Landshut rückwirkend Schwerbehinderung anerkennen

Unser Mandant leidet an massiven verschiedenen orthopädischen Einschränkungen, etwa Gonarthrose beidseits, Arthrose im oberen und unteren Sprunggelenk und Fußwurzelarthrose links, Sprunggelenksarthrose rechts, dekompensierter Knick-Plattfuß links und ausgeprägter Knick-Plattfuß rechts sowie Complex Regional Pain Syndrome (CRPS). Auf seinen Antrag hin stellte das ZBFS Region Niederbayern in Landshut dennoch nur einen GdB von 40 fest. Daher musste sich letztlich auch das Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 SB 541/21) mit der Angelegeneit beschäftigen.
Agentur für Arbeit Regensburg nimmt Bußgeldbescheid über 115 Euro zurück

Arbeitsagentur Regensburg nimmt Bußgeldbescheid zurück

Unserem Mandant war von der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg eine Geldbuße von 115,00 Euro auferlegt worden (§ 404 Abs. 2 Nr. 27 SGB III i.V.m. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I i.Vm. §§ 65, 35, 17 OWiG). Er soll während des Bezugs von Arbeitslosengeld seine Arbeitsaufnahme nicht unverzüglich bei der Arbeitsagentur angezeigt haben. Gegen den Bußgeldbescheid vom 26. August 2022 wurde von uns mit Erfolg Einspruch eingelegt.

Absolvierte Fortbildung: § 315d StGB "Kraftfahrzeugrennen - und ihr Nachweis aus technischer und rechtlicher Sicht

Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 5. Dezember eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema '§ 315d StGB "Kraftfahrzeugrennen - und ihr Nachweis aus technischer und rechtlicher Sicht' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

DRV Bayern Süd bietet vor Gericht Rente wegen voller Erwerbsminderung an

Unsere Mandantin stritt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd über eine Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Wie häufig, lehnte die DRV en Rentenantrag zunächst ab. Auch der Widerspruch gegen die Ablehnung blieb ohne Erfolg. Im sich anschließenden Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 5 R 692/21) wurde unsere Mandantin dann daurch einen orthopädischen Sachverständigen und eine psychiatrische Sachverständige untersucht. Die Ergebnisse dieser Gutachten haben die Rentenversicherung nun dazu bewogen, ihre Ansicht zu ändern.

BAföG-Kommentar von Mathias Klose in erster Auflage erschienen

Der "Kommentar zum Bundesausbildungsförderungsgesetz" von Rechtsanwalt Mathias Klose ist im Walhalla Fachverlag am 30. November in erster Auflage erschienen. Der Kommentar richtet sich an Mitarbeitende der Ämter für Ausbildungsförderung und Studierendenwerke sowie alle, die zum BAföG beraten, etwa Beratungsstellen, Sozialbehörden, Verwaltung oder Rechtsanwälte. Er berücksichtigt insbesondere die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zum BAföG, so dass er dem Praktiker eine schnelle und sichere Entscheidungsgrundlage gibt.

Absolvierte Fortbildung: Die Vernehmung des polizeilichen Berufszeugen

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 6. Dezember eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Die Vernehmung des polizeilichen Berufszeugen (auch Betriebsprüfer, Steuerfahnder oder Ermittler des Hauptzollamts)' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Bezirk Oberpfalz sieht nach langem Hin und Her von Elternunterhalt ab

Die Elternunterhaltsproblematik hat sich seit 2020 erfreulicherweise deutlich entschärft. Rechtsstreitigkeiten zwischen Kindern und Sozialhilfeträgern seind seitdem deutlich rückläufig. Denn seit Beginn des Jahres 2020 gilt die "100.000-Euro-Grenze" des § 94 Abs. 1a S. 1 SGB XII: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze)". In einem "Altfall" für das Jahr 2019 konnte nun eine sehr erfreuliche Lösung für unsere Mandantin herbeigeführt werden.

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Telefax: 0941 307 44 55 1

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