Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Nach Widerspruch erkennt das ZBFS Region Oberpfalz (Versorgungsamt) einen GdB von 30 an

Erfolg im Widerspruchsverfahren: Wunsch-GdB erreicht

Dass die Erfolgsaussichten in Rechtsstreitigkeiten um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) nicht erst vor dem Sozialgericht gut sind, sondern auch schon im Widerspruchsverfahren, zeigt ein aktuelles Fallbeispiel aus unserer Kanzlei, in welchem es das Ziel unseres Mandanten war, einen GdB von 30 - und damit die rechtliche Möglichkeit zur Gleichstellung - zu erlangen.

Weiteres Gutachten öffnet die Türe zur Erwerbsminderungsrente

Rentenprozesse sind oft nicht einfach. Für die Betroffenen sind sie seht belastend und nervenaufreibend. Dazu kommt die lange zeitliche Dauer. Dennoch lohnt ein Rechtsstreit um die Erwerbsminderungsrente. Denn oft sind solche Verfahren von Erfolg gekrönt. Das zeigt einmal mehr ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei. Unsere Mandantin leidet an rezidivierende depressive Episoden, an einer Panikstörung, an einer Anpassungsstörung mit Angst sowie an einem chronischen Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren. Eine weitere Erwerbstätigkeit konnte sie aufgrund ihrer Erkrankungen unmöglich ausführen. Dies bestätiten sowohl ihr Hausarzt als auch der seit Langem behandelnde Facharzt für Psychiatrie. 
Sitzungsprotokoll aus einem Prozess gegen die BG ETEM vor dem SG Regensburg um eine Verletztenrente

MdE 80 oder 60? MdE 70 nach Nierenzellkarzinom und CFS!

Die BG ETEM hatte unserer Mandantin eine Verletztenrente (§ 56 SGB VII) nach einer MdE von 80 wegen ihrer Berufskrankheit. MdE-begründend war eine berufsbedingte Krebserkrankung (Nierenzellkarzinom) und ein tumorbedingtes CFS. Nach rund zwei Jahren prüfte die BG ETEM die MdE nach und kam zu dem Ergebnis, dass diese auf 60 herabzusetzen sei, da die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Rezidiv des Nierenzellkarzinoms weiter abnehme. Aus unserer Sicht war diese Argumentation jedoch nicht haltbar, so dass der Rechtsstreit letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 13 U 91/23) landete. Dort wurde der Rechtsstreit mit einem guten Ergebnis für unsere Mandantin zu Ende gebracht.
Einzugsstelle zahlt Säumniszuschläge zurück

Widerspruch lohnt - Krankenkasse erstattet Säumniszuschläge

Unsere Mandantin ist eine Unternehmergesellschaft. Einer der Gesellschafter war zugleich als Geschäftsführer tätig. Um die Sozialversicherungspflicht zu prüfen und etwaige negative Folgen zu vermeiden, hatte unsere Mandantin bereits im Jahr 2020 ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV durchgeführt. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig war. Im Jahr 2021 kam es zu einer Veränderung der Anteile an der Gesellschaft. In Folge der Anteilsänderung wurde, was unserer Mandantin nicht bewusst war, der genannte Gesellschafter-Geschäftsführer der UG (haftungsbeschränkt) sozialversicherungspflichtig.

Kein Hausfriedensbruch - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, § 123 StGB. Nicht bestraft wird wegen Hausfriedensbruchs jedoch unsere, von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigte Mandantin. Das gegen sie geführte Strafverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs wurde auf entsprechenden Antrag hin mangels Tatverdachts wieder eingestellt (Staatsanwaltschaft Regensburg, Verfügung vom 14.11.2023 - 303 Js 33044/23).
Mandanten von Rechtsanwalt Klose finden kostenlose Parkplätze - wie bisher - unmittelbar an der Kanzlei

Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei

Der Außenbereich unseres Kanzleigebäudes wurde jüngst neu gestaltet. Dabei wurde auch eine Schranke an der Einfahrt zu den Parkplätzen angebracht, um die - leider häufige - Fremdnutzung der Parkplätze künftig zu verhindern. Bitte klingeln Sie einfach an der Schranke - wir öffnen diese dann für Sie und Sie können wie gewohnt direkt vor dem Eingang und kostenlos auf unseren Mandantenparkplätzen parken.

Vorsicht Fehlerquelle: Netto-Brutto-Hochrechnung in der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen mindestens alle vier Jahre (§ 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV). Stellen die Rentenversicherungsträger fest, dass - jedenfalls aus ihrer Sicht - Sozialversicherungsbeiträge nicht richtig abggeführt wurden, werden die Beiträge nachgefordert. Das SGB IV eröffnet den Rentenversicherungsträgern dabei aber zusätzliche Möglichkeiten, um die Nachforderung massiv in die Höhe schnellen zu lassen. Neben den Säumniszuschlägen (§ 24 SGB IV) ist hier besonders die Netto-Brutto-Hochrechnung (§ 14 SGB IV) zu nennen. Bei dieser unterlaufen aber immer wieder - gerne? - Fehler, die es im Sinne der geprüften Betriebs unbedingt zu korrigieren gilt, um unnötige wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden. Ein exemplarischer Betriebsprüfungsbescheid aus einem aktuellen Fall unserer Kanzlei zeigt dies deutlich.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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