Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Durch Widerspruch wurde die Nachforderung der DRV aus einer Betriebsprüfung um etwa 84 Prozent reduziert

Nachforderung aus Betriebsprüfung um 84 % reduziert durch A1-Entsendebescheinigungen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abteilung 23 - Prüfdienst) machte gegen unseren Mandanten nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) eine Nachforderung in Höhe von 296.508,99 € geltend. Unser Mandant hatte tschechischen Mitarbeiter als selbständig eingestuft und somit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Nach Ansicht der DRV handelte es sich aber um Scheinselbständige, also um Personen die gerade nicht selbständig tätig waren, sondern abhängig beschäftigt mit der Folge, dass von unserem Mandanten als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten gewesen wären. Diese Beiträge forderte die Rentenversicherung nun zusammen mit Säumniszuschlägen durch Bescheid vom 21.11.2019 nach. Gegen den Bescheid vom 21.11.2019 wurde durch uns Widerspruch erhoben. Der Widerspruch war erfolgreich. Die Nachforderung konnte von 296.508,99 € auf 48.088,30 € reduziert werden, also um rund 84 %.
Krankenkasse KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten hämatologischen Behandlung

Zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen ist immer wieder die Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen streitig. So war es such in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei. Unsere Mandantin leidet an myelodysplastischen Anämie uns musste sich deswegen in regelmäßige ambulante hämatologische Behandlung begeben. Die hämatologische Praxis, in der die Behandlungen stattfinden, ist etwa 50 km vom Wohnort unserer Mandantin entfernt. Krankheitsbedingt konnte sie nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Sie musste mit dem Taxi zu den Behandlungsterminen fahren. Ihre Krankenkasse, die KKH lehnte die Übernahme der Fahrtkosten trotz ärztlichen Attestes ab. Dagegen wurde durch uns Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht Regensburg erreicht

Unser Mandant ist gesundheitlich erheblich beeinträchtigt durch u.a. Funktionseinschränkungen der Schultergelenke, Bluthochdruck, eine Sinustachykardie, rheumatoide Arthritis, Gonalgien und eine depressive Störung. Trotz dieser und weiterer Erkrankungen sah sich die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd nicht veranlasst, unserem Mandanten die beantragte Erwerbsminderungsrente zu gewähren. Vielmehr teilte sie ihm mit, er könne vollschichtig erwerbstätig sein. Dem ist tatsächlich aber nicht so.
Riss der Supraspinatussehne als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt

Riss der Supraspinatussehne als Arbeitsunfallfolge

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung hört sich zunächst sehr sinnvoll und einfach an: Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII). Alles andere als einfach ist es in der Praxis aber oftmals, festzustellen, welche gesundheitlichen Folgen ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hat, wann und inwieweit die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, z.B. durch Heilbehandlung, Verletzengeld- oder Rentenzahlungen. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.
DRV Bayern Süd - Prüfbüro Regensburg - hilft Widerspruch gegen Betriebsprüfungsbescheid teilweise ab

Verjährung vermindert Nachforderung aus Betriebsprüfung um fast 30 %

Nach einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV machte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd durch das Prüfbüro Regensburg eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von mehr als 66.000 Euro geltend. Grund für die Nachforderung war die - tatsächlich unrichtige - sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers unserer Mandantin, einer GmbH. Dieser war fälschlicherweise als Selbständiger eingestuft worden und nicht als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter der GmbH.  Dennoch konnte im Widerspruchsverfahren gegen den Betriebsprüfungsbescheid ein deutlicher Erfolg erzielt werden. 

Weiter so!

Das Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, unsere Mandanten zufrieden zu stellen. Wenn sich unsere Mandanten dann nach erfolgreichem Abschluss des Mandants auch noch für unsere Arbeit bedanken, freut uns das natürlich sehr und motiviert uns für die Zukunft. Vielen Dank!  
Angeblicher Cannabis-Erwerb im Darknet von BigActionMan50 bleibt straflos

Angeblicher Erwerb von Cannabis im Darknet von "BigActionMan50" bleibt folgenlos

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen -ZAC NRW- bei der Staatsanwaltschaft Köln führt seit Längerem ein größeres Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, die über den Darknet-Account "BigActionMan50" in Underground-Economy (UE-)Foren unter Nutzung des TOR-Netzwerks im Darknet auf Marktplatzen wie "DreamMarket" und "Alphabay" Cannabis-Produkte im großen Stil verkauften. Aus diesem Ermittlungsverfahren folgte eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen mögliche Käufer von Cannabisprodukten von "BigActionMan50". Diese erhielt - und erhalten weiterhin - Post vom ermittelnden Kriminalkommissariat 1 der Kreispolizeibehörde (KPB) Rhein-Sieg-Kreis. So auch unser Mandant. Er soll im Jahr 2017 unter dem Accountnamen "G..." bei zwei Käufen jeweils 3 Gramm "White Widow" zum Preis von 74,00 Euro gekauft haben. Er sei "als Abnehmer identifiziert" worden.

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