Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Mathias Klose in der Wirtschaftswoche

In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche finden Sie einen Beitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose als "WiWo-Coach Recht" zum Elterngeld: "Wird mein Elterngeld wegen Sonderhonoraren gekürzt?"

2 Prozesse - 2 Erfolge - 2 GdBs von 50

Sozialgerichtsprozesse sind häufig. Häufig sind auch Erfolge in diesen Prozessen. Das zeigen auch 2 aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei. Im ersten Prozess stritt unser Mandant mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Erhöhung. Aus Sicht unseres Mandanten war eine Erhöhung des GdB auf mindestens 50 angemessen und erforderlich. Nicht aber aus Sicht der Versorgungsverwaltung.Im zweiten Prozess stritt unsere Mandantin mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Herabsetzung. Aus Sicht des Versorgungsamts war der bislang festgestellte GdB von 50 auf 40 zu reduzieren, da sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin gebessert habe. Unsere Mandantin sah dies natürlich anders. Beide Prozesse endeten erfolgreich für unsere Mandantin.

Erfolgreicher Widerspruch nach befremdlicher Pflegebegutachtung durch den MD

Unsere Mandantin bezog aufgrund erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen von ihrer Pflegekasse, der DAK, seit längerer Zeit Leistungen nach Pflegegrad 3. Nachdem ihr ein Bein amputiert werden musste, hatte sich der Pflegebedarf verständlicherweise erhöht. Sie beantragte daher bei der DAK höhere Pflegeleistungen. Wie üblich erhielt sie daraufhin Besuch von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD). Dieser überprüfte das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. In seinem Pflegegutachten kam er allerdimngs zu dem Ergebnis, bei unserer Mandantin liege weiterhin nur Pfelegegrad 3 vor. Dementsprechend lehnte die Pflegekasse den Antrag auf höhere Leistungen nach Pflegegrad 4 ab.Das Gutachten war aber in vielen Aspekten unrichtig, teilweise unvollständig und für unsere Mandantin durchaus befremdlich. So führte der Pflegegutachter im Gutachten aus, unsere beinamputierte Mandantin benötige Hilfe beim "Verbandswechsel an beiden Beinen" (ja Sie lesen richtig!)... Aufgrund der selbst für medizinische bzw. pflegefachliche Laien bestehenden Offenkundigkeit der Untauglichkeit dieses Gutachtens wurde Widerspruch erhoben. Dass das MD-Gutachten nicht richtig sein konnte, wurde im Widerspruchsverfahren auch der DAK vermittelt. Diese führte daraufhin eine erneute Pflegebegutachtung bei unserer Mandantin durch. Diesmal mit dem gewünschten und zutreffenden Ergebnis - Pflegegrad 4. Für unsere Mandantin ein erfreuliches Ergebnis und eine Genugtuung! 

Deutsche Rentenversicherung bewilligt endlich die Kostenübernahme für behinderungsbedingte Pkw-Zusatzausstattung

Als Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht Regensburg treffen wir oft auf Fälle, in denen meine Mandanten berechtigte Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern haben, die Leistungsträger sich aber - grundlos - weigern, diese zu erfüllen. Ein solcher Fall beschäftigte uns in den letzten Monaten intensiv. Der langwierige Kampf unserer Mandantin um die Kostenübernahme für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ihres Pkw. Unsere Mandantin, eine selbständige Frau, war aufgrund ihrer Behinderung (MS) auf eine spezielle Ausstattung für ihr Fahrzeug angewiesen. Diese Zusatzausstattung sollte ihr die Mobilität erleichtern und die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Doch ihr Antrag auf Kostenübernahme wurde von der Deutschen Rentenversicherung immer wieder hinausgezögert. Wir entschieden uns dafür, den Weg vor das Sozialgericht Regensburg zu suchen und eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ein Schritt, der oft mit Unsicherheit verbunden ist, aber manchmal notwendig, um die Rechte unserer Mandanten zu wahren. Nachdem die Rentenversicherung dann auch noch begann, die Fahrtauglichkeit unserer Mandantin anzuzweifeln, musste auch noch ein Fahreignungsgutachten eingeholt werden. Letztlich bewilligte die DRV Bund aber durch Bescheid vom 18.07.2023 (Vers.-Nr. 68 .... 4) die Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung.
DRV erkennt Versicherungsfreiheit eines EMSR-Projektplaners an

Erfolg vor dem Sozialgericht München: EMSR-Projektplaner siegt im Streit um Sozialversicherungspflicht

In einem langwierigen Prozess vor dem Sozialgericht München ergang sich kürzlich eine wichtige Entscheidung, die durchaus Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht von EMSR-Projektplanern haben könnte. Der Rechtsstreit zwischen unserem Mandanten, einem EMSR-Projektplaner, und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit für GmbH wurde vor dem Sozialgericht München (Az. S 6 BA 415/18) verhandelt. Nach einem langen Verfahren und zunächst einer Entscheidung im Rahmen des Statusanfrageverfahrens und des Widerspruchsverfahren, die  gegen unseren Mandanten ausfiel, ergab sich im Klageverfahren eine Wendung zugunsten des EMSR-Projektplaners.

Pikanter Vorwurf erweist sich als haltlos

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führte gegen unseren Mandanten durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ein mehr als unangenehmens Ermittlungsverfahren (Az. 560 Js 4260/21). Er soll gegen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) verstoßen haben. Nach einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern, wie sie in derartigen Verfahren immer erfolgt, wurden die Verdächtigungen zwangsläufig auch im familiären Umfeld bekannt. Naturgemäß löst ein solches Verfahren, solche Vorwürfe dann auch erhebliche Irritationen aus.

Der Staatsanwalt war's!

Für große Erheiterung sorgte vorgestern eine Zeugin mit ihrer Aussage vor dem Landgericht Amberg. In einem Strafprozess wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a. (Az. 51 KLs 175 Js 8232/22) wurde die Zeugin, eine Augenzeugin des Geschehens, vom Vorsitzenden, Landgerichtspräsident Dr. Täschner, gefragt, ob einer der im Sitzungssaal Anwesenden den bei der Tat verwendeten Pkw gefahren habe und gegebenenfalls welcher. Im Sitzungssaal war neben den 4 Angeklagten, den 4 Verteidigern, darunter Rechtsanwalt Mathias Klose, dem psychiatrischen Sachverständigen, dem Protokollführer, einigen Sicherheitskräften und Zuschauern auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Amberg. Die Zeugin sah sich lange und intensiv im Gerichtssaal um. Nach reiflicher Überlegung sagte sie voller Überzeugung: "Der war's" - und zeigte auf den Staasanwalt! Im Sitzungssaal sorget diese Aussage natürlich unter den Anwesenden für große Erheiterung und viele Lacher. Es kommt eher selten vor, dass der Staatsanwalt als Täter identifiziert wird....

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