Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in Bayern beispielsweise zuständig für die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB). Es bietet seit Längerem schon Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation gemäß § 36a SGB I an. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Das ZBFS hat diesen Zugang eröffnet, u.a. ist das ZBFS über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. So weit so gut. Wer dann aber versucht, die SAFE-ID, also die "beA-Adresse" einer der sieben Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales zu finden, z.B. des ZBFS Region Oberpfalz in Regensburg, wird schnell verzweifeln. Denn eine solche SAFE-ID findet sich nicht. Keine der Regionalstellen hat eine eigene beA-Adresse. Aus diesem Grunde kommunizieren viele Anwälte mit dem ZBFS häufig, aber nicht mehr zeitgemäß, per Telefax. Das muss aber nicht sein.