Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Terminsladung des Sozialgerichts Regensburg - Corona als Arbeitsunfall - Kanzlei Klose

Sozialgericht Regensburg: Corona-Infektion ist Arbeitsunfall

Die Corona-Pandemie nimmt ab. Die Corona-Rechtsstreitigkeiten nehmen zu. In allen Rechtsgebieten. Geht es im Strafrecht beispielsweise häufig um Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen oder um Betrug im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, geht es im Sozialrecht neben Krankengeld- oder Erwerbsminderungsrentenansprüchen nach Covid-19-Infektionen immer wieder darum, ob eine Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt und deswegen die aus der Infektion resultierenden wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden von der zuständigen Berufsgenossenschaft zu kompensieren sind. Ein solcher Fall war jüngst Gegenstand eines Prozesses vor dem Sozialgericht Regensburg, den wir für unseren Mandanten, der sich an seinem Arbeitsplatz mit Corona infiziert hatte, führten.
Chronic Fatigue Syndrom (CFS): GdB 60 und Merkzeichen G vor dem Sozialgericht Regensburg erreicht

GdB 60 und Merkzeichen "G" bei CFS

Unser Mandant leidet u.a. an einem psychovegetativen Erschöpfungssyndrom und am chronischen Fatigue-Syndrom (CFS). Das Zentrum Beyern Familie und Soziales (ZBFS) - Versorgungsamt - Region Oberpfalz stellte, es lagen zusätzlich noch kleinere Erkrankungen vor, die aber nicht sonderlich ins Gewicht fielen, einen Gesamt-GdB von 30 fest. Der dagegen erhobene Widerspruch führte zu einem Gesamt-GdB von 40. Der angepeilte Gesamt.GdB von 50 mit der Schwerbehinderteneigenschaft wurde aber nicht erreicht. Im Sozialgerichtsprozess vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 SB 509/22) wurde nun nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens jedoch ein deutlich besseres - ein sehr gutes - Ergebnis für unseren Mandanten erzielt.
Riss der Supraspinatussehne als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt

Riss der Supraspinatussehne als Arbeitsunfallfolge

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung hört sich zunächst sehr sinnvoll und einfach an: Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII). Alles andere als einfach ist es in der Praxis aber oftmals, festzustellen, welche gesundheitlichen Folgen ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hat, wann und inwieweit die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, z.B. durch Heilbehandlung, Verletzengeld- oder Rentenzahlungen. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.
Durch Widerspruch wurde die Nachforderung der DRV aus einer Betriebsprüfung um etwa 84 Prozent reduziert

Nachforderung aus Betriebsprüfung um 84 % reduziert durch A1-Entsendebescheinigungen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abteilung 23 - Prüfdienst) machte gegen unseren Mandanten nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) eine Nachforderung in Höhe von 296.508,99 € geltend. Unser Mandant hatte tschechischen Mitarbeiter als selbständig eingestuft und somit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Nach Ansicht der DRV handelte es sich aber um Scheinselbständige, also um Personen die gerade nicht selbständig tätig waren, sondern abhängig beschäftigt mit der Folge, dass von unserem Mandanten als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten gewesen wären. Diese Beiträge forderte die Rentenversicherung nun zusammen mit Säumniszuschlägen durch Bescheid vom 21.11.2019 nach. Gegen den Bescheid vom 21.11.2019 wurde durch uns Widerspruch erhoben. Der Widerspruch war erfolgreich. Die Nachforderung konnte von 296.508,99 € auf 48.088,30 € reduziert werden, also um rund 84 %.

Weiter so!

Das Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, unsere Mandanten zufrieden zu stellen. Wenn sich unsere Mandanten dann nach erfolgreichem Abschluss des Mandants auch noch für unsere Arbeit bedanken, freut uns das natürlich sehr und motiviert uns für die Zukunft. Vielen Dank!  
Krankenkasse KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten hämatologischen Behandlung

Zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen ist immer wieder die Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen streitig. So war es such in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei. Unsere Mandantin leidet an myelodysplastischen Anämie uns musste sich deswegen in regelmäßige ambulante hämatologische Behandlung begeben. Die hämatologische Praxis, in der die Behandlungen stattfinden, ist etwa 50 km vom Wohnort unserer Mandantin entfernt. Krankheitsbedingt konnte sie nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Sie musste mit dem Taxi zu den Behandlungsterminen fahren. Ihre Krankenkasse, die KKH lehnte die Übernahme der Fahrtkosten trotz ärztlichen Attestes ab. Dagegen wurde durch uns Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht Regensburg erreicht

Unser Mandant ist gesundheitlich erheblich beeinträchtigt durch u.a. Funktionseinschränkungen der Schultergelenke, Bluthochdruck, eine Sinustachykardie, rheumatoide Arthritis, Gonalgien und eine depressive Störung. Trotz dieser und weiterer Erkrankungen sah sich die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd nicht veranlasst, unserem Mandanten die beantragte Erwerbsminderungsrente zu gewähren. Vielmehr teilte sie ihm mit, er könne vollschichtig erwerbstätig sein. Dem ist tatsächlich aber nicht so.

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