Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Wichtiges Urteil: BayLSG - 24.07.24 - L 16 BA 27/23

Nicht aus unserer Kanzlei, aber von enormer praktischer Bedeutung für alle Saisonarbeitskräfte und Betriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen ist das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.07.2024 (Aktenzeichen L 16 BA 27/23), das Sie bei uns im Volltext finden: Der 16. Senat des Bayer. Landessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung in München am 24. Juli 2024 für Recht erkannt:

Haftprüfung: AG Regensburg setzt Haftbefehl gegen Mandant außer Vollzug

Untersuchungshaft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und wird daher nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet. Umso bedeutender ist es, wenn es gelingt, dass ein bestehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird – wie in dem folgenden, aktuellen Fall. Unser Mandant, der von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigt wird, befand sich seit dem 31. Januar 2025 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Regensburg (Az. III Gs 372/25) in Untersuchungshaft. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Vorwürfe, unter anderem Bedrohung, Sachbeschädigung und Nachstellung. Im Rahmen der Haftprüfung am 20. Februar 2025 setzte die Ermittlungsrichterin den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug .

Erwerbsminderungsrente auch mit Wohnsitz im Ausland – erfolgreicher Widerspruch

Viele Menschen wissen nicht, dass sie auch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland haben können, wenn sie im Ausland leben. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass sich eine genaue Prüfung und ein Widerspruch gegen eine Ablehnung lohnen können. Unser Mandant, wohnhaft in Tschechien, hatte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd lehnte diesen jedoch zunächst ab. Nach unserer rechtlichen Überprüfung legten wir am 8. Februar 2024 Widerspruch gegen den Bescheid vom 17. Januar 2024 ein – mit Erfolg.

Erfolgreich verteidigt: AÜG-Verfahren eingestellt

Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 16 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) sind oft Annexverfahren zu Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Obwohl es sich "nur" um Ordnungswidrigkeiten handelt, sollten die Verfahren aber dennoch nicht vernachlässigt werden, denn es drohen Geldbußen bis zu 500.000,- €.  Auch gegen unseren Mandanten wurde zunächst wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Daran anschließend wurde ihm dann vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a AÜG begangen zu haben, also vorsätzlich oder fahrlässig einen Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlassen zu haben. Das Bußgeldverfahren bleibt für unseren Mandanten erfreulicherweise aber ohne Konsequenzen.

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