Viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen drehen sich um die Verordnung von medizinischem Cannabis zur Behandlung psychischer Erkrankungen. So auch ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei, den wir zum Anlass nehmen möchten, auf die positiven Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verordnung von Medizinal-Cannabis hinzuweisen.
Die neuere Rechtsprechung des BSG stellt für die Verordnung von Cannabisprodukten hohe Hürden auf. Sie bietet aber auch großen Chancen, insbesondere die Urteile vom 10.11.2022 - Az. B 1 KR 28/21 R; B 1 KR 9/22 R; B 1 KR 19/22 R, können für Sie hilfreich sein, wenn Sie derzeit mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um die Verordnung von Cannabis streiten. Manche Gerichte weise automatisch auf die BSG-Rechtsprechung hin, so im aktuellen Fall das Bayerische Landessozialgericht in einem von uns geführten Berufungsverfahren (Az. L 5 KR 396/22). Manche Gerichte weisen leider nicht darauf hin. Da, auch wenn die Entscheidungen schon über ein halbes Jahr alt sind, sie noch nicht überall bekannt sind, hier das Wichtigste und Nützlichste: