Sozialrecht
In unserer Kanzlei ist das Sozialrecht Kernkompetenz und tägliche Praxis: Alle Anwälte sind intensiv in diesem Bereich tätig und unterstützen Sie mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung - allen voran die beiden Fachanwälte für Sozialrecht Mathias Klose und Christian Falke.
Schwerpunkt Sozialrecht
Das Sozialrecht betrifft zentrale Fragen der sozialen Absicherung einerseits - etwa bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit - und die "unternehmerische" Seite - beispielsweise im Zusammenhang mit Sozialversicherungspflicht, Erwerbsstatus und Betriebsprüfungen.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen relevanten Themen im Sozialrecht – klar, verständlich und auf Ihre Situation bezogen.
Rentenrecht
Das Rentenrecht betrifft Auseinandersetzungen mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), in der Regel bei gesundheitlichen Einschränkungen. Häufig geht es um abgelehnte Anträge auf Erwerbsminderungsrente, um entzogene Renten oder um medizinische Reha-Maßnahmen.
Krankenversicherungsrecht
Das Krankenversicherungsrecht betrifft Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassen über medizinische Leistungen. Häufig geht es um die Kostenübernahme für Behandlungen oder Hilfsmittel sowie um Fragen rund um den Anspruch auf Krankengeld nach längerer Erkrankung.
Teilhaberecht
Das Teilhaberecht betrifft Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Häufig geht es um die Anerkennung einer Behinderung, den GdB oder Merkzeichen.
Beitragsrecht
Dieser Bereich betrifft Fragen rund um die Zahlung und Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Häufig geht es um die Versicherungspflicht, Nachforderungen nach Betriebsprüfungen oder Fragen des Erwerbsstatus - beschäftigt oder selbständig.
Unfallversicherungsrecht
Das Unfallversicherungsrecht betrifft Ansprüche nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Häufig geht es um die Anerkennung eines Versicherungsfalls, um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder um Verletztenrenten.
Pflegerecht
Das Pflegeversicherungsrecht betrifft Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Häufig geht es um die Einstufung in einen Pflegegrad, um bewilligte Leistungen oder um ablehnende Entscheidungen der Pflegekasse.
Arbeits-/Ausbildungsförderung
Dieser Bereich betrifft Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit oder während einer Ausbildung. Häufig geht es um Ansprüche auf bzw. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sowie Leistungen nach dem BAföG oder AFBG.
Entschädigungsrecht
Das soziale Entschädigungsrecht betrifft staatliche Leistungen für Menschen, die durch Gewalt, besondere Ereignisse oder staatliches Handeln gesundheitlich geschädigt wurden. Häufig geht es um Ansprüche nach dem SGB XIV oder dem SEG.
Sozialverfahren
Das Sozialverfahren betrifft den Ablauf von Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialrecht. Häufig geht es um formale Anforderungen, Fristen oder Formvorgaben zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Sozialbehörden und vor dem Sozialgericht.
Kontakt aufnehmen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz über das folgende Formular. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Abkürzungsverzeichnis
Arbeitslosengeld II - “Hartz IV”
Arbeitslosengeld II (Einkommen und Vermögen)
Arbeitslosengeld II (Erstattung)
Arbeitslosengeld II (Erstausstattung)
Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft)
Arbeitslosengeld II (Sanktionen)
Archiv
Blindengeld
Elternunterhalt
Erbenersatz
Erwerbsminderungsrente (Unterschiede volle/teilweise EM-Rente)
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber im SGB II (Beschäftigungs- und Eingliederungszuschuss)
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Heranziehung zum Kostenbeitrag im SGB VIII
Rentenartwechsel
Schwerbehindertenvertretung
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Vorsorgevollmacht
Bitte beachten Sie:
Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit keine neuen Mandate im Bereich des SGB II, des SGB VIII und des SGB XII übernehmen. Sobald es unsere Kapazitäten wieder zulassen, werden wir auch wieder Mandate in Bereich des SGB II und des SGB XII übernehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.




