Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Keine Unterhaltsvermutung in's Blaue hinein

Unser Mandant lebte vorübergehend mit seinen beiden erwachsen und vollzeitig berufstätigen Kindern zusammen in einer Wohnung. Lediglich die Miete wurde nach Köpfen geteilt. Ansonsten wirtschaftete jeder für sich alleine. Auch Schenkungen oder Unterhaltszahlungen der Kinder an unseren Mandanten erfolgten nicht. Nach Ende des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld musste unser Mandant, da über die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht abschließend entschieden war, kurzzeitig Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen. Er stellte daher beim Jobcenter Landkreis Kelheim in Abensberg den entsprechenden Antrag. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab. Da unser Mandant mit seinen Kindern zusammenwohne, sei davon auszugehen, dass diese ihm Unterhalt leisteten und er daher nicht hilfebedürftig i.S.d. SGB II sei. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb noch ohne Erfolg. Anders die anschließend zum Sozialgericht Landshut erhobene Klage.

Entschuldigen Sie meine Intelligenz, Frau Richterin!

Eine - aufgrund der Persönlichkeit und des Auftretens der Gegnerin - durchaus unterhaltsame Verhandlung fand am 6. September vor dem Amtsgericht Kelheim statt. Im Prozess vertraten wir den Kläger und machten für unseren Mandanten eine Forderung geltend. Im Laufe der Verhandlung fragte die Vorsitzende die Gegnerin nach einem bestimmten Sachverhalt. Die Gegnerin berichtete dann den Sachverhalt in einer Art und Weise, die der Richterin scheinbar nicht ganz nachvollziehbar war bzw. nicht glaubhaft war. Sie fragte daher bei der Gegnerin nochmals nach. Aufgebracht, nahezu entrüstet, dass man ihre Version nicht vorbehaltlos und vollständig übernahm, bekräftigte sie ihre Angaben nochmals und schloss mit den drchaus selbstbewusst wirkend wollenden Worten:

Kein Fahrverbot nach Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen (§ 44 Abs. 1 S. 1 StGB). Bei Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist die Verhängung eines Fahrverbots neben der eigentlichen Strafe der Regelfall und faktisch eine weitere Strafe, die durchaus empfindlich werden kann, beispielsweise, wenn zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erlangt werden konnte. Deshalb ist es Aufgabe der Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oftmals, "nur" das Fahrverbot nach § 44 StGB zu vermeiden. So auch in einem aktuellen Fall, der vor dem Amtsgericht Regensburg verhandlt wurde.

Für Auszubildende: Der aktualisierte BAföG-Ratgeber erscheint in Kürze

"Der aktuelle BAföG-Ratgeber" von Rechtsanwalt Klose erscheint in Kürze in aktualisierter Form. Der BAföG-Ratgber, der sich an Schüler und Studierende richtet, enthält dann aller Neuerungen und Änderungen, die sich durch das 27. BAföGÄndG ergeben und ab Schuljahresbeginn 2022/23 bzw. ab Beginn des Wintersemesters 2022/23 greifen.

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