Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Kein Widerspruch? Keine Klage? Antrag auf nachträgliche Überprüfung beseitigt Sperrzeit

Unser Mandant hatte von der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld eine zwölfwöchige Sperrzeit wegen schuldhaftem Beenden des Beschäftigungsverhältnisses erhalten. Versehentlich hat unser Mandant dann nach erfolglosem Widerspruch die Klagefrist nicht gewahrt. Alles aus? Sperrzeit unumgänglich? Angelegenheit beendet? Weit gefehlt! Im Sozialrecht besteht die Besonderheit der Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung von Bescheiden - auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist, der Klagefrist und selbst nach einer gerichtlichen Entscheidung. Genau dieses Vorgehen, die nachträgliche Überprüfung (§ 44 SGB X) haben wir unserem Mandanten dann auch empfohlen und uns mit folgendem Schreiben an die Arbeitsagentur gewendet:

Mehr Service (1): Kostenlose kanzleieigene Mandantenparkplätze

Um der immer größer werdenden Parkplatznot rund um das Kanzleigebäude zu begegnen, stellen wir unseren Mandanten ab sofort 3 kostenlose Parkplätze vor dem Kanzleigebäude zur Verfügung. Die Parkplätze sind beschildert mit "Kanzlei Klose" und befinden sich direkt gegenüber dem Eingang zum Gebäude Yorckstraße 22.   

Volle Erwerbsminderungsrente bei PTBS

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entsteht "als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären.

Pflegekasse übernimmt Kosten eines Niedrigflurbetts

Unsere pflegebedürftige Mandantin beantragte bei ihrer Pflegeversicherung, der Knappschaft in Essen, die Versorgung mit einem Niedrigflurbett. Dies lehnt die Pflegekasse mit der Begründung ab, das Bett sei nicht notwendig, ein Pflegebett sei bereits vorhanden. Dagegen wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben. Durch Abhilfebescheid vom 27.01.2022 (VNr. 78...8) revidierte die Knappschaft nun ihre ursprüngliche Entscheidung und bewilligte das beantragte "Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung". 

Orthopädischer Bürostuhl auf Kosten der Rentenversicherung

Denkt man an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denkt man in aller Regel zunächst an Alters- und Erwerbsminderungsrente oder an medizinische Reha-Maßnahmen. Das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung ist aber deutlich größer. Unter anderem erbringen die Rentenversicherungsträger auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

Versorgung mit Freestyle-Libre-2-System bei Spät-Dumping-Syndrom

Unser Mandant leidet u.a. am Spät-Dumping-Syndrom, das zu einer instabilen Blutzuckerregulation und zu Hypoglykämiesymptomen führt. Zur kontinuierlichen Blutzuckermessung beantragte er bei seiner Krankenkasse, der AOK Bayern, die Versorgung mit einem Freestyle-Libre-2-System. Diesen Antrag lehnte die AOK ab. Auch der Widerspruch blieb ohne Erfolg. Der Rechtsstreit landete daher  vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 14 KR 1208/20).

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

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* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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