Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

440.000 € Nachforderung nach Betriebsprüfung – Vollstreckung gestoppt

Nach einer Betriebsprüfung flatterte unserem Mandanten ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ins Haus: Nachforderung in Höhe von über 440.000 € – sofort fällig, ohne Wenn und Aber. Was viele nicht wissen: Widerspruch und Klage haben bei solchen Bescheiden keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob man den Bescheid für falsch hält oder juristisch angreift. Es droht die sofortige Vollstreckung – mit allen Konsequenzen. Genau deshalb prüfen wir bei Betriebsprüfungsmandaten routinemäßig die Möglichkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung. Nur so lässt sich die Vollstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens abwenden. Der Antrag muss gut begründet werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer unbilligen Härte – zum Beispiel durch betriebswirtschaftliche Auswertungen oder aktuelle Steuerunterlagen.

Update - BAföG-Handbuch

Das BAföG bleibt in Bewegung – und das BAföG-Handbuch natürlich auch. Die kommende Aktualisierungslieferung steht kurz bevor und bringt eine Reihe spannender, teils wegweisender Entscheidungen mit sich, die ihren Weg in die Kommentierung gefunden haben. Für Praktiker\:innen, Behörden, Beratungsstellen und alle, die sich mit der Ausbildungsförderung befassen, lohnt sich ein genauer Blick. Hier ein kurzer Überblick über einige Highlights der neuen Rechtsprechung, die in der kommenden Lieferung verarbeitet sind:

Anerkennung einer PTBS bei Soldaten – Erfolg vor dem SG Reutlingen

Soldaten, die im Auslandseinsatz Schlimmstes erleben, kehren oft mit tiefen seelischen Verletzungen zurück. Dass diese psychischen Folgen wehrdienstbedingte Gesundheitsschäden darstellen und deshalb Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (früher: Soldatenversorgungsgesetz) besteht, ist in der Theorie unbestritten – in der Praxis aber häufig schwer durchzusetzen. Hier sehen Sie ein Beispiel aus unserer Kanzlei, in der die Durchsetzung vor Gericht gelang.

Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs

In einem  Strafverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg (Az. 30 Ds 707 Js 11347/23) konnte die Rechtsanwaltskanzlei Klose für einen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs (§ 263a StGB) erwirken. Der Mandant war angeklagt, unbefugt unter dem Namen eines Dritten Bestellungen im Internet vorgenommen und dadurch einen Vermögensschaden verursacht zu haben. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zwei Tage. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden mehrere Zeugen vernommen, unter anderem Polizeibeamte und der mutmaßlich Geschädigte. Darüber hinaus wurden verschiedene Dokumente in Augenschein genommen sowie sowohl ein privates als auch ein vom Bayerischen Landeskriminalamt erstelltes Schriftgutachten verlesen.

GdB 50 für rheumatische Erkrankung: Vor dem Sozialgericht Regensburg erfolgreich

In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 921/24)  konnte für unseren Mandanten ein wesentlicher Erfolg erzielt werden: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtete sich das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen und sämtliche außergerichtlichen Kosten unseres Mandanten zu erstatten.

Anerkenntnis des ZBFS - Fehlerhaftes Sachverständigengutachten aus Verwaltungsverfahren korrigiert

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis Fälle, in denen Verwaltungsentscheidungen auf medizinischen Gutachten beruhen, die fachlich unzureichend, methodisch fehlerhaft oder schlicht nicht nachvollziehbar sind. Besonders schwer wiegen solche Mängel, wenn sie – wie im Sozialrecht häufig – zu erheblichen Einschnitten in die Rechte und Leistungen der Betroffenen führen. Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (S 14 VG 14/23) zeigt exemplarisch, welche Konsequenzen dies haben kann – und wie man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann.

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