Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erwerbsminderungsrente trotz Ablehnung: Gericht stellt Rente durch unabhängiges Gutachten sicher

Unsere Mandantin leidet an verschiedenen Erkrankungen und stellte deshalb einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Doch die Antwort war niederschmetternd: Die Rentenversicherung lehnte ab und begründete dies, wie so oft, damit, dass unsere Mandantin noch vollschichtig arbeiten könne. Auch der Widerspruch brachte keine Verbesserung, sodass der Rechtsweg beschritten und Klage vor dem Sozialgericht Regensburg eingereicht werden musste. Das Gericht ließ sich glücklicherweise nicht allein auf die medizinischen Feststellungen der Rentenversicherung ein. Stattdessen wurde ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis:
Abweichung vom Sachverständigengutachten zugunsten des Mandanten

Trotz negativer Gutachten: GdB von 50 für Mandanten durchgesetzt

Unser Mandant stand vor einem schwierigen Kampf: Mit einem GdB von 40 wurde sein Antrag auf Erhöhung auf einen GdB von 50 vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgelehnt. Der Widerspruch war erfolglos, und so blieb nur der Weg vor das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 SB 684/23). Hier zeigten wir einmal mehr, wie wichtig es ist, bis zum Schluss für seine Rechte zu kämpfen, und, warum es Sinn macht, sich in einem GdB-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das Gericht beauftragte zwei Gutachter, die den Mandanten orthopädisch und psychiatrisch untersuchten. Trotz dieser Gutachten, die keinen höheren Grad der Behinderung befürworteten, gelang es Rechtsanwalt Klose im Erörterungstermin am 26.09.2024, das Gericht und das ZBFS durch eine fundierte und geschickte Argumentation davon zu überzeugen, dass ein GdB von 50 durchaus gerechtfertigt ist.

Kommunikation mit dem ZBFS per beA möglich

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in Bayern beispielsweise zuständig für die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB). Es bietet seit Längerem schon Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation gemäß § 36a SGB I an. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Das ZBFS hat diesen Zugang eröffnet, u.a. ist das ZBFS über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. So weit so gut. Wer dann aber versucht, die SAFE-ID, also die "beA-Adresse" einer der sieben Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales zu finden, z.B. des ZBFS Region Oberpfalz in Regensburg, wird schnell verzweifeln. Denn eine solche SAFE-ID findet sich nicht. Keine der Regionalstellen hat eine eigene beA-Adresse. Aus diesem Grunde kommunizieren viele Anwälte mit dem ZBFS häufig, aber nicht mehr zeitgemäß, per Telefax. Das muss aber nicht sein. 

Verfahren eingestellt - Vorwurf der Beitragsvorenthaltung bleibt straflos

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigte zusammen mit dem renommierten Regensburger Kollegen Helmut Mörtl einen Mandanten aus der Baubranche, dem die Staatsanwaltschaft Regensburg vorwarf, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 327.000 € vorenthalten zu haben. Eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in einer wie hier vorgeworfenen Größenordnung kann zu einer Freiheitsstrafe führen, in jedem Falle aber zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Einziehung von Wertersatz. Verfahrenseinstellung sind bei sechsstelligem Beitragsschaden äußerst selten.     Dennoch gelang hier eine solche.

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