Erreichbarkeit ist im Anwaltsberuf kein Luxus, sondern Voraussetzung. Gerade im Sozialrecht und im Strafrecht geht es oft um existenzielle Fragen, laufende Fristen und große Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, offen zu kommunizieren, wenn sich Abläufe ändern.
Vorübergehend gelten in unserer Kanzlei neue Telefonzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
Diese Telefonzeiten weichen von unseren Kanzleizeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) ab. Die Kanzlei arbeitet also weiterhin durchgehend – nur die telefonische Erreichbarkeit ist zeitlich gebündelt.