Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Neue Telefonzeiten in der Kanzlei Klose: Mo - Fr 8 - 14 Uhr

Neue Telefonzeiten in unserer Kanzlei

Erreichbarkeit ist im Anwaltsberuf kein Luxus, sondern Voraussetzung. Gerade im Sozialrecht und im Strafrecht geht es oft um existenzielle Fragen, laufende Fristen und große Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, offen zu kommunizieren, wenn sich Abläufe ändern. Vorübergehend gelten in unserer Kanzlei neue Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr Diese Telefonzeiten weichen von unseren Kanzleizeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) ab. Die Kanzlei arbeitet also weiterhin durchgehend – nur die telefonische Erreichbarkeit ist zeitlich gebündelt.

Berufsgenossenschaft durfte Unfallfolgen nicht „wegkürzen“ – MdE-Rente bleibt bei 50 %

in einem langjährigen Verfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung hat das SG Regensburg (S 5 U 243/22) kürzlich unserem Mandanten in zentralen Punkten Recht gegeben. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft wollte eine bereits gewährte Verletztenrente und anerkannte Unfallfolgen für die Zukunft deutlich reduzieren. Das Gericht hat diese Kürzung nicht in dem von der BG beabsichtigten Umfang akzeptiert.
AG Straubing - 7-1-26 - 6 Cs 708 Js 32105/25 (2) - Kostenentscheidung

Rücknahme des Strafbefehlsantrags nach Einspruch – Staatskasse trägt die Kosten

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Strafverfahren bereits im Strafbefehlsverfahren enden. Weniger bekannt ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls auch nach dessen Zustellung noch zurücknehmen kann – mit erheblichen Folgen für die Kostenentscheidung. Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Straubing, in dem unser Mandant von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) zeigt dies deutlich.
Erste Aktualisierung des BAföG-Handbuchs in 2026 steht bevor: Neue Rechtsprechung zum BAföG und AFBG | RA Mathias Klose im Walhalla Fachverlag

Erste Aktualisierung 2026: Neue Rechtsprechung zum BAföG und AFBG im Überblick

Mit der ersten von vier Aktualisierungen des BAföG-Handbuchs von Rechtsanwalt Mathias Klose im Jahr 2026, die in Kürze erscheint, werden zahlreiche neue gerichtliche Entscheidungen eingearbeitet. Sie betreffen sowohl das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als auch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und präzisieren zentrale Fragen des Förderrechts – von Fachrichtungswechseln über Leistungsnachweise bis hin zu Rückforderung und Vermögensanrechnung. Hier eine kleine Vorschau:
Update Sozialrecht: BSG - Az. B 12 BA 1/24 R - Erwerbsstatus von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ohne HR-Eintrag

BSG stärkt Gesellschafter-Geschäftsführer bei fehlender Handelsregistereintragung

Die Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein Dauerbrenner in Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei. Nachdem der Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundessozialgericht hierzu eine besonders praxisrelevante Klarstellung getroffen – mit weitreichenden Folgen auch für bereits abgeschlossene Verfahren – haben wir unsere Seiten zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern erweitert. Konkret geht es um den sozialversicherungsrechtlichen Status von GmbH-Gesellschaftern, die zu Geschäftsführern der GmbH bestellt wurden, die Eintragung ins Handelsregister jedoch unterblieben ist: Keine Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers trotz fehlender Handelsregistereintragung.

Veröffentlichungen von Mathias Klose 2025 im Walhalla Fachverlag

Rechtsanwalt Mathias Klose war im Jahr 2025 auch wieder umfangreich publizistisch tätig. Im Walhalla Fachverlag erschienen sowohl mehrere Aktualisierungslieferungen eines etablierten Werks zum Ausbildungsförderungsrecht als auch die Erstauflage eines neuen praxisnahen Ratgebers zum Soldatenentschädigungsrecht. Alle Veröffentlichungen von Mathias Klose im Walhalla Fachverlag finden Sie hier:
Zuviel bezahlt Unfallversicherungsbeiträge sind zu erstatten und zu verzinsen

Von der DRV-Nachforderung zur verzinsten BG-Erstattung: Ein Praxisfall zur erfolgreichen Gegenwehr bei Betriebsprüfungen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt regelmäßig Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV durch. Im Fokus stehen dabei vor allem die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen und die korrekte Abführung von Beiträgen. Kommt die DRV zu dem Ergebnis, dass Beiträge zu Unrecht nicht oder nicht vollständig gezahlt wurden, erlässt sie einen entsprechenden Betriebsprüfungsbescheid mit Beitragsnachforderung. Was viele Unternehmen dabei übersehen: Die Berufsgenossenschaften prüfen zwar selbst, schließen sich in der Praxis aber regelmäßig dem Ergebnis der DRV an. Das bedeutet konkret: Ergibt die DRV-Prüfung eine Beitragsnachforderung, legen die Berufsgenossenschaften diesen Betrag häufig zugrunde und erheben darauf basierend Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
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93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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Anwälte

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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