Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Kein Beschäftigungsverhältnis bei Vertrag mit juristischer Person

Scheinselbständigkeit ist ein wirtschaftlich wie rechtlich ganz erhebliches Risiko für Unternehmen. Wird mit externen Dienstleistern (Selbständige, Auftragnehmer, Werkunternehmer, etc.)  zusammengearbeitet wird es sich daher häufig empfehlen, den sozialversicherungsrechtlichen Status des Externen klären zu lassen, konkret ob ein Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) vorliegt mit der Folge der Sozialversicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, um sich nicht im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung dem Vorwurf der Beschäftigung von Scheinselbständigen ausgesetzt zu sehen. Eine beliebte Strategie, um diesem Vorwurf zu entgehen, ist es, nicht mit natürlichen Personen oder Personengesellschaften zusammenzuarbeiten, sondern mit juristischen Personen. Denn beschäftigt i.S.d § 7 SGB IV können ausschließlich natürliche Personen sein, nicht juristische Personen (z.B. UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH, GmbH & Co. KG). So jedenfalls Gesetz und Rechtsprechung. Uns sind aber Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung diese allgemeine Ansicht nicht teilt, sondern von Scheinkonstruktionen o.ä. spricht, so dass es erforderlich wird, zu prozessieren.  Umso erfreulicher folgende Aussage der DRV in einem aktuellen Statusverfahren:  

Krankengeld ruht trotz unterbliebener Reha-Antragstellung nicht

§ 51 SGB V gibt den Krankenkassen ein mächtiges Instrument an die Hand, um den Krankengeldbezug zu beenden - die Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags. Oft übersehen die Krankenversicherungen aber, dass nicht nur die Befugnis aus § 51 SGB V mächtig ist, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 51 SGB V sehr hoch sind.

Mildes Urteil in Prozess um Angriff auf der A3

Unser Mandant soll im Frühjahr dieses Jahres zunächst auf der Autoahn A3 ein Auto angehalten haben, die Fahrerin abgegurtet und aus dem Auto gezerrt haben. Das Wegfahren mit dem Pkw gelang ihm aber nicht. Er entfernte sich daraufhin zu Fuß und nahm dann nahe der Autobahn einem Radfahrer gewaltsam dessen Fahrrad ab. Über den Vorfall berichtete z.B. die MZ am 14.11.2021 und 15.11.2021. Das Landgericht Regensburg sah aufgund der massiven Erkrankung unseres Mandanten von einem Schuldspruch ab und ordnete nun die zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) an.

Keine Untersuchungshaft trotz drohender hoher Freiheitsstrafe

Unser Mandant sieht sich einem ganz erheblichen Vorwurf ausgesetzt: Gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln innicht geringer Menge mit Waffen. Das BtmG sieht hierfür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm zudem Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr an, beantragte daher den Erlass eines Haftbefehls gegen unseren von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten.

3000,- € beenden 184c-StGB-Verfahren

Unser Mandant sollte kinderpornographische Schriften, konkret Bilder, per Smartphone über einen Messengerdienst verbreitet haben. Aus diesem Grundee wurde u.a. eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. Im Ermittlungsverfahren zeigte sich dann, dass es keine kinderpornographische Bilder waren, die unser Mandant verbreitet haben sollte, sondern jugendpornographische Bilder (§§ 184c Abs.1 Nr.1b und Nr. 2, 53 StGB). Auch zeigte sich dass Quantität und Qualität der Bildaufnahmen im unteren Bereich lagen, nahezu im Grenzbereich zur Volljährigkeit der abgebildeten Personen. 

Nachforderung aus Betriebsprüfung wieder aufgehoben

Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) forderte die Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) von unserem Mandanten, der im Baugewerbe tätig ist, einen Betrag in Höhe von rund € 6.700,- nach. Unser Mandat soll einen Scheinselbständigen beschäftigt haben, so dass die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuentrichten wären. Gegen diese Forderung wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

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