Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Nachforderung aus Betriebsprüfung wieder aufgehoben

Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) forderte die Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) von unserem Mandanten, der im Baugewerbe tätig ist, einen Betrag in Höhe von rund € 6.700,- nach. Unser Mandat soll einen Scheinselbständigen beschäftigt haben, so dass die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuentrichten wären. Gegen diese Forderung wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

Absolvierte Fortbildung 3: Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 18. November die Fortbildungsveranstaltung "Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB" absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

136. AL des BAföG-Handbuchs erscheint in Kürze

Nachdem vor Kurzem der BAföG-Ratgeber, der sich an juristische Laien richtet, erschienen ist, erscheint nun in Kürze die 136. Aktualisierungslieferung des BAföG-Handbuchs von Mathias Klose, das sich an das juristische Fachpublikum, besonders an Rechtsanwälte und Verwaltungsangestellte, richtet. Schwerpunkt dieser Aktualisierung ist die Kommentierung von § 47 BAföG, in dem die BAföG-spezifischen Auskunftspflichten von Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sowie Eltern und den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden regelt.

Elternunterhaltsforderung um 30 % reduziert

Nach der Heimunterbringung seiner Mutter übernahm für unseren Mandanten zunächst der Bezirk Oberpfalz (Az. SS231-...0) die ungedeckten Heimkosten im Wege der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) an die Mutter. Für 2019 forderte der Bezirk anschließend rund 5.000 € Elternunterhalt von unserem Mandanten. Nach einem längeren "Hin-und-Her" konnte die Forderung erfreulicherweise um 30 % reduziert werden. Eine entsprechende Einigung, dass die Angelegenheit mit Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 3.500 € erledigt ist, hat stattgefunden.

Erst 20, dann 40 und zuletzt 50 - GdB-Prozess zahlt sich aus

Auf Antrag unserer Mandantin stellte das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Niederbayern - Versorgungsamt (ZBFS) bei dieser einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 fest. Im Widerspruchsverfahren konnte anschließend zwar schon ein GdB von 40 erreicht werden, nicht aber das eigentliche Ziel, ein GdB von 50, der im Hinblick auf rentenrechtliche Ansprüche für unsere Mandantin von großer Bedeutung war. Es wurde daher Klage zum Sozialgericht Landshut erhoben. Diese führte zum Ziel.

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